Grundsätze und Grundwerte

Die Arbeiterwohlfahrt ist
ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege,
politisch unabhängig,
konfessionell neutral,
ein demokratisch und föderativ aufgebauter Verband, dessen Willensbildung von den Mitgliedern ausgeht.

Die AWO ist ein Verband,

der eine freiheitlich-demokratische und sozial gestaltete Grundordnung des Gemeinwesens für eine unverzichtbare Voraussetzung sozialer Arbeit hält,

der Rat- und Hilfesuchenden aller Bevölkerungskreise dient, ohne nach der ethnischen, politischen oder konfessionellen Zugehörigkeit des einzelnen zu fragen,

in dem sich Frauen und Männer zusammengeschlossen haben, um fortschrittliche soziale Arbeit zu fördern,

in dem ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Lösung sozialer Aufgaben aus staatsbürgerlicher Verantwortung und mitbürgerlicher Gesinnung mitarbeiten.

Die Arbeiterwohlfahrt ist ein unabhängiger, anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, der sich auf der Basis persönlicher Mitgliedschaft in den Ortsvereinen aufbaut.

Sie bestimmt – vor ihrem geschichtlichen Hintergrund als Teil der Arbeiterbewegung – ihr Handeln durch die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Daraus leiten sich folgende Grundwerte ab:

Das Bekenntnis zu den unveräußerlichen Menschenrechten,

die freiheitlich-demokratische Grundordnung als unverzichtbare Voraussetzung der sozialen Arbeit,

die Entwicklung einer Gesellschaft, in der sich jeder Mensch in Verantwortung für sich und für das Gemeinwesen frei entfalten kann,

das Eintreten für mehr Freiheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität,

der Anspruch des/der Einzelnen auf Chancengleichheit sowie die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter,
sozialem Unrecht entgegenzuwirken,

die Achtung des religiösen Bekenntnisses und der weltanschaulichen Überzeugung des/der Einzelnen,

den Rat- und Hilfesuchenden ohne Rücksicht auf deren politische, rassische, nationale und konfessionelle Zugehörigkeit beizustehen,

die Anerkennung des Vorrangs der kommunalen und staatlichen Verantwortung für die Erfüllung des Anspruchs auf soziale Hilfen, Erziehung und Bildung sowie für die Planung und Entwicklung eines zeitgerechten Systems sozialer Leistungen und Einrichtungen,

die partnerschaftliche und planvolle Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Staat und freien Vereinigungen der Wohlfahrtspflege, bei Wahrung der Unabhängigkeit dieser Vereinigungen.